Wie Sie Pflegeleistungen steuerlich absetzen können
Wenn Menschen Pflege in Anspruch nehmen müssen, ist die Belastung für alle Beteiligten – Angehörige wie zu pflegende Personen – in der Regel sehr hoch. Emotional und leider häufig auch finanziell.
Allerdings gibt es einen Weg, die finanziellen Aufwendungen etwas zu mindern. Es besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen auf Basis des §35a (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) steuerlich geltend zu machen – wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind.
Betreuungsleistungen, die sonst ein Haushaltsmitglied erbringen würde, können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie von einem selbständigen Dienstleister wie der Seniorenassistenz Bittner durchgeführt werden. Im Idealfall können Pflegedienstleistungskosten bis zu 20.000 Euro zu 25% von der Einkommensteuer abgezogen werden – das bedeutet konkret 4.000 Euro weniger Einkommensteuer.
Wichtig ist, dass sämtliche Rechnungen für diese Pflegedienstleistungen per Überweisung bezahlt werden.
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema – sprechen Sie uns an!